Ladungssicherung

Ladungssicherung spielt bei Transportern und Kastenwagen immer eine große Rolle. Unsere Ausbauten für den Transporter-Innenraum bieten Ihnen viele Möglichkeiten Ladung zu sichern. 

Da der Fahrzeugführer die Person ist, die üblicherweise die Ladungssicherungsmaßnahmen durchführt, ist er erster Ansprechpartner der Kontrollorgane. Die §§ 22 und 23 StVO regeln die Verpflichtung zur Ladungssicherung.

 

Aus der Rechtssprechung werden zudem folgende  Pflichten des Fahrzeugführers abgeleitet:
• Kontrolle der Ladungssicherung und Lastverteilung vor Fahrtantritt.
• Kontrolle und Nachbesserung der Ladungssicherung während des Transportes.
• Einrichtung des Fahrverhaltens auf die Ladung.

 

Ein Nichteinhalten der Vorschriften hat erhebliche Rechtsfolgen für den Fahrer, aber auch für den Fahrzeughalter. Nutzen Sie deshalb die Ladungssicherungssysteme von CVE, die optimal auf den Innenausbau Ihres Transporter oder Kastenwagens abgestimmt sind.

 

Sie erhalten von uns Ladungssicherungssysteme wie Sperrstangen, Fittings, etc. nach Maß.

 

 

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